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20. September 2026 Update

SCCS/1687/25: Wissenschaftliche Stellungnahme zu Silber in Kosmetik

SCCSSilberHöchstkonzentrationCMR

Die SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety, wissenschaftlicher Ausschuss fuer Verbrauchersicherheit der EU-Kommission) hat eine neue Stellungnahme zu Silber in Kosmetik verabschiedet. In der Stellungnahme SCCS/1687/25 bewertet der Ausschuss mikropartikulaeres Silber in mehreren Produktkategorien als sicher, solange definierte Höchstkonzentrationen eingehalten werden. Die Bewertung stuetzt sich auf neue Daten, die dem vorherigen Gutachten SCCS/1665/24 nicht vorlagen.

Um welchen Stoff geht es

Gegenstand der Bewertung ist Silber mit der CAS-Nummer 7440-22-4 und der EC-Nummer 231-131-3. Der Ausschuss betrachtet ausschliesslich mikropartikulaeres Silber. Die Stellungnahme definiert dieses ueber den Partikeldurchmesser: 100 nm < Partikeldurchmesser < 1 mm. Der Nanobereich unterhalb von 100 nm ist damit nicht Gegenstand dieser Bewertung.

Ein wichtiger Punkt im Hintergrund: Silber ist als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft. Die SCCS hat diese Einstufung bei ihrer Bewertung beruecksichtigt. Ausschlaggebend fuer das Ergebnis waren neue Daten, die zeigen, dass mikropartikulaeres Silber die Haut nicht durchdringt. Auf dieser Grundlage kommt der Ausschuss zu seiner Sicherheitseinschaetzung.

Welche Konzentrationen die SCCS als sicher ansieht

Der Ausschuss haelt mikropartikulaeres Silber [100 nm < Partikeldurchmesser < 1 mm] in folgenden Faellen fuer sicher:

ProduktkategorieMaximale Konzentration
Rinse-off-Produkte (abzuspuelen)0,2 %
Leave-on-Produkte (verbleibend)0,3 %
Mundhygieneprodukte0,2 %
Nagelprodukte0,3 %

Fuer Kosmetik, die zur Anwendung bei Kindern bestimmt ist, gelten laut Stellungnahme dieselben Konzentrationen als sicher. Ausnahme ist Mundwasser (mouthwash): Hier sieht die SCCS eine Konzentration von bis zu 0,05 % als sicher an.

Wichtige Einschraenkung: Sprays mit Treibgas

Die Stellungnahme gilt ausdruecklich nicht fuer die Verwendung von mikropartikulaerem Silber in treibgasbasierten Sprayprodukten. Der Grund: Solche Anwendungen waren nicht Teil der eingereichten Unterlagen des Antragstellers. Die SCCS hat sie daher nicht auf Sicherheit geprueft. Fuer diese Produktform liegt somit keine Aussage vor.

Zur zweiten und dritten Frage der Kommission, naemlich einer alternativen sicheren Höchstkonzentration und weiteren wissenschaftlichen Bedenken, macht die Stellungnahme keine ergaenzenden Angaben.

Was die Stellungnahme rechtlich bedeutet

Eine SCCS-Stellungnahme ist eine wissenschaftliche Bewertung. Sie ist noch kein geltendes Recht. Erst wenn die EU-Kommission die Bewertung in einer Aenderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 umsetzt, entstehen verbindliche Vorgaben mit Höchstwerten, Anwendungsbedingungen und Uebergangsfristen. Die vorliegende Stellungnahme nennt keine Uebergangsfristen und keinen konkreten Regelungstext. Sie liefert die fachliche Grundlage, auf die sich ein spaeterer Rechtsakt stuetzen kann.

Hersteller sollten den weiteren Verlauf beobachten. Ob und in welcher Form die Kommission die Konzentrationen in einen Anhang der Kosmetik-Verordnung uebernimmt, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.

Zeitliche Einordnung und Korrektur

Die SCCS hat die Stellungnahme am 26. Maerz 2026 angenommen. Eine vorlaeufige Fassung datiert vom 17. Dezember 2025. Am 24. April 2026 wurde die Stellungnahme veroeffentlicht. Am 20. Mai 2026 folgte per schriftlichem Verfahren ein Corrigendum. Es ergaenzt in der Tabelle in Anhang B fehlende Werte fuer Handcreme, darunter einen ueberarbeiteten Wert fuer die Subtotal-SED und den MoS (Margin of Safety, Sicherheitsspanne) fuer dermal angewendete Produkte. Die zitierfaehige Fundstelle lautet SCCS/1687/25.

Was Hersteller jetzt pruefen sollten

Wer Silber in Rezepturen einsetzt oder einsetzen moechte, sollte zunaechst klaeren, ob es sich um mikropartikulaeres Silber im bewerteten Groessenbereich handelt. Die Partikelgroesse ist entscheidend, denn Nanomaterial unter 100 nm faellt nicht unter diese Bewertung. Sinnvoll ist auch eine Bestandsaufnahme:

  • Konzentration: In welcher Menge ist Silber in der Rezeptur enthalten und passt diese zur jeweiligen Produktkategorie?
  • Produktform: Handelt es sich um Rinse-off, Leave-on, Mundhygiene oder Nagelprodukt? Fuer Sprays mit Treibgas fehlt eine Bewertung.
  • Zielgruppe: Ist das Produkt fuer Kinder bestimmt? Fuer Mundwasser gilt ein niedrigerer Wert.
  • Dokumentation: Sind Partikelgroesse und Konzentration in der Produktinformationsdatei sauber belegt?

Wir bei REGULARUS beobachten die weitere Entwicklung und ordnen die wissenschaftliche Bewertung in die Sicherheitsbewertung (CPSR nach Anhang I) ein. Sobald die Kommission einen Rechtsakt vorlegt, pruefen wir betroffene Rezepturen im Rahmen unseres Aenderungsservice. Den vollstaendigen Wortlaut der Stellungnahme finden Sie auf der Seite der EU-Kommission unter SCCS Scientific Advice on Silver. Eine Uebersicht aller Stellungnahmen bietet die SCCS-Opinions-Seite.

Quellen

Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.