23. August 2026 Update
SCCS/1686/25: Thiomersal und Phenylmercuric salts in Augenkosmetik als nicht sicher bewertet
SCCSKonservierungsstoffeQuecksilberAugenkosmetik
Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hat am 2. Februar 2026 seine wissenschaftliche Stellungnahme zu Thiomersal und Phenylmercuric salts angenommen. Das Ergebnis: Beide Stoffgruppen gelten als Konservierungsstoffe in Augenkosmetik in den derzeit zulässigen Konzentrationen als nicht sicher. Die Stellungnahme trägt die Nummer SCCS/1686/25 und wurde am 10. Februar 2026 veröffentlicht.
Worum es geht
Thiomersal ist eine quecksilberhaltige Verbindung (CAS-Nummer 54-64-8, EC-Nummer 200-210-4). Phenylmercuric salts sind ebenfalls Quecksilberverbindungen. Beide werden als Konservierungsstoffe eingesetzt, also als Stoffe, die das Wachstum von Mikroorganismen im Produkt hemmen. Der Anwendungsfall im Fokus dieser Stellungnahme sind Augenprodukte.
Die Europäische Kommission hatte das SCCS um eine Bewertung gebeten. Konkret sollte der Ausschuss zwei Fragen beantworten: Erstens, ob es spezifische Bedenken zur derzeitigen Verwendung von Thiomersal und Phenylmercuric salts als Konservierungsstoffe in Augenkosmetik gibt. Zweitens, ob von dieser Verwendung ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht.
Das Ergebnis der Bewertung
Das SCCS kommt zu einer klaren Einschätzung. Es stützt sich dabei auf den sogenannten Margin of Safety (MoS), den Sicherheitsabstand. Dieser Wert setzt die Dosis, bei der noch kein schädlicher Effekt beobachtet wird, ins Verhältnis zur tatsächlich zu erwartenden Exposition. Als Faustregel gilt ein MoS von mindestens 100 als notwendig, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand anzunehmen.
Für Thiomersal und Phenylmercuric salts liegt der MoS auf Basis der Nierentoxizität (renale Toxizität) als empfindlichstem Endpunkt unter 100. Zusätzlich ist die Datenlage zur Genotoxizität, also zum möglichen Schädigungspotenzial für das Erbgut, ungeklärt. Aus diesen beiden Gründen bewertet das SCCS die Verwendung beider Stoffgruppen als Konservierungsstoffe in Augenkosmetik in den derzeit erlaubten Konzentrationen als nicht sicher.
Zur zweiten Frage stellt der Ausschuss fest: Das potenzielle Risiko für die menschliche Gesundheit wird durch zusätzliche Exposition gegenüber Quecksilberverbindungen aus anderen Quellen als Kosmetik verschärft. Verbraucher nehmen Quecksilber also nicht nur über kosmetische Produkte auf, was die Gesamtbelastung erhöht.
Wen die Stellungnahme betrifft
Betroffen sind Hersteller und Inverkehrbringer, die Thiomersal oder Phenylmercuric salts als Konservierungsstoffe in Augenprodukten einsetzen. Dazu zählen beispielsweise Produkte im Augenbereich, bei denen eine Konservierung erforderlich ist.
Wichtig einzuordnen: Eine SCCS-Stellungnahme ist eine wissenschaftliche Bewertung, kein Gesetz. Sie bildet regelmäßig die fachliche Grundlage für spätere Änderungen der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 durch die Europäische Kommission. Ob und wann die Kommission auf Basis von SCCS/1686/25 eine Regelung erlässt und welche Übergangsfristen dabei gelten, geht aus dem vorliegenden Quellenmaterial nicht hervor. Sobald ein entsprechender Rechtsakt vorliegt, ergeben sich daraus die konkreten Pflichten.
Was Hersteller jetzt prüfen sollten
Auch ohne bereits verabschiedete Verordnung liefert die Stellungnahme einen deutlichen fachlichen Hinweis. Hersteller können folgende Punkte im Blick behalten:
- Rezeptur-Screening: Prüfen, ob Thiomersal (CAS 54-64-8) oder Phenylmercuric salts in der Konservierung von Augenprodukten enthalten sind.
- Alternativen vorbereiten: Da das SCCS die aktuellen Konzentrationen als nicht sicher einstuft, kann es sinnvoll sein, frühzeitig über alternative Konservierungskonzepte nachzudenken.
- Rechtsentwicklung verfolgen: Die weiteren Schritte der Kommission und mögliche Änderungen der Anhänge der Kosmetik-Verordnung beobachten.
- Dokumentation aktuell halten: Die Sicherheitsbewertung nach Anhang I (CPSR, Cosmetic Product Safety Report) und die Produktinformationsdatei (PID) sollten den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Stand widerspiegeln.
Wie wir unterstützen
Rezepturänderungen ziehen regelmäßig weitere Schritte nach sich: eine neue oder aktualisierte Sicherheitsbewertung, eine angepasste INCI-Deklaration und gegebenenfalls eine erneute Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal). Wir bei REGULARUS erstellen die CPSR-Bewertung nach Anhang I und pflegen die Produktinformationsdatei. Bei Rezeptur- oder Gesetzesänderungen begleiten wir die notwendigen Anpassungen. Eine qualifizierte sicherheitsbewertende Person prüft und signiert die Unterlagen.
Die vollständige Stellungnahme SCCS/1686/25 finden Sie bei der Europäischen Kommission (SCCS Scientific Advice zu Thiomersal und Phenylmercuric salts). Eine Übersicht aller SCCS-Stellungnahmen steht ebenfalls online bereit. Wenn Sie Ihre Augenkosmetik mit Blick auf diese Bewertung überprüfen lassen möchten, sprechen Sie uns über die Anfrageseite an.
Quellen
Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
