11. Oktober 2026Update
SCCS/1680/25: Prostaglandin-Analoga in Wimpernseren als nicht sicher bewertet
Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hat drei Prostaglandin-Analoga für Wimpern- und Augenbrauenprodukte bewertet. Das Ergebnis ist eindeutig: Keiner der Stoffe gilt als sicher. Die Stellungnahme SCCS/1680/25 wurde am 2. Februar 2026 angenommen und am 10. Februar 2026 veröffentlicht.
Worum geht es
Prostaglandin-Analoga (PGAs) sind synthetische Nachbildungen körpereigener Botenstoffe. In Wimpernseren sollen sie das Wachstum von Wimpern und Augenbrauen fördern. Das SCCS hat auf Anfrage der Europäischen Kommission drei dieser Stoffe geprüft:
- Methylamido-Dihydro-Noralfaprostal (MDN)
- Isopropyl Cloprostenate (IPCP)
- Dechloro Dihydroxy Difluoro Ethylcloprostenolamide (DDDE)
Die Bewertung knüpft an eine frühere Stellungnahme an (SCCS/1635/21), in der der Ausschuss bereits Bedenken formuliert hatte. In der aktuellen Anfrage ging es unter anderem um die Frage, ob bestimmte Höchstkonzentrationen als sicher eingestuft werden können: MDN bis 0,03 Prozent und IPCP bis 0,005 Prozent. In derselben Anfrage war zusätzlich Ethyl Tafluprostamide bis 0,018 Prozent genannt.
Das Ergebnis der Bewertung
Nach Auswertung aller von den Antragstellern vorgelegten Daten kommt das SCCS zu dem Schluss, dass keines der drei bewerteten Prostaglandin-Analoga (IPCP, MDN und DDDE) als sicher für die Verwendung in Kosmetikprodukten zur Förderung des Wachstums von Wimpern und Augenbrauen angesehen werden kann.
Der Ausschuss nennt dafür zwei zentrale Gründe:
- Starke pharmakologische Wirkung: Die Stoffe zeigen bereits in niedrigen Konzentrationen eine deutliche pharmakologische Aktivität.
- Fehlende Daten zur Reproduktions- und Entwicklungstoxizität: Es liegen keine ausreichenden Daten vor, mit denen sich mögliche schädliche Wirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung des ungeborenen Kindes ausschließen lassen.
Das SCCS betont, dass dieser letzte Punkt besonders schwer wiegt. Nutzerinnen von Wimpernseren sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Frauen im gebärfähigen Alter. Daher misst der Ausschuss dem Fehlen belastbarer Daten zur Reproduktionstoxizität eine entscheidende Bedeutung bei.
Genotoxizität und Karzinogenität
Zur Genotoxizität, also zur möglichen Schädigung des Erbguts, gibt der Ausschuss Entwarnung. Die verfügbaren Daten zeigen für keines der drei bewerteten PGAs ein genotoxisches Potenzial. Damit besteht kein Verdacht auf genotoxische Karzinogenität.
Dennoch bleibt ein offener Punkt: Wie schon in der vorherigen Stellungnahme SCCS/1635/21 weist das SCCS darauf hin, dass experimentelle Daten zur Karzinogenität fehlen. Deshalb lässt sich eine nicht-genotoxische Karzinogenität nicht ausschließen. Der Ausschuss nennt hierzu keinen abschließenden Befund, sondern markiert diese Lücke ausdrücklich.
Auch die in der Anfrage genannten alternativen Höchstkonzentrationen beantwortet das SCCS nicht mit einem konkreten sicheren Wert. Da die Stoffe grundsätzlich nicht als sicher eingestuft werden, nennt der Ausschuss keine sichere Höchstkonzentration für MDN, IPCP oder Ethyl Tafluprostamide.
Wen betrifft die Stellungnahme
Betroffen sind Hersteller und Inverkehrbringer von Wimpern- und Augenbrauenseren, deren Rezepturen auf Prostaglandin-Analoga setzen. Dazu zählen insbesondere Produkte mit den Inhaltsstoffen Isopropyl Cloprostenate, Methylamido-Dihydro-Noralfaprostal oder Dechloro Dihydroxy Difluoro Ethylcloprostenolamide.
Wichtig zur Einordnung: Eine SCCS-Stellungnahme ist eine wissenschaftliche Bewertung, noch keine Rechtsvorschrift. Sie bildet jedoch regelmäßig die Grundlage für spätere Änderungen der Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Ein konkretes Datum oder eine Übergangsfrist für eine mögliche regulatorische Umsetzung nennt die Stellungnahme nicht. Für die eigene Sicherheitsbewertung nach Anhang I ist der wissenschaftliche Befund aber bereits jetzt relevant, da die sicherheitsbewertende Person den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen muss.
Was Hersteller jetzt prüfen sollten
Hersteller sollten zunächst klären, ob ihre Rezepturen eines der genannten Prostaglandin-Analoga enthalten. Ein Blick auf die INCI-Bezeichnungen der Wachstums- und Pflegeprodukte schafft Klarheit. Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Rezepturen auf IPCP, MDN, DDDE und verwandte Prostaglandin-Analoga durchsehen.
- Die bestehende Sicherheitsbewertung (CPSR, Cosmetic Product Safety Report, Sicherheitsbericht nach Anhang I) im Licht der neuen Stellungnahme überprüfen lassen.
- Auslobungen zum Wimpern- und Augenbrauenwachstum kritisch bewerten.
- Alternative Rezepturansätze ohne pharmakologisch wirksame Prostaglandin-Analoga prüfen.
Den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme stellt die Europäische Kommission bereit. Sie finden das Dokument SCCS/1680/25 in der Veröffentlichung auf der Website der Kommission sowie in der Übersicht aller SCCS-Stellungnahmen.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Wimpern- oder Augenbrauenprodukte von dieser Bewertung berührt sind, unterstützt Sie unser Team bei der Sicherheitsbewertung und der Pflege der Produktinformationsdatei. Mehr dazu erfahren Sie über unsere Anfrage-Seite.
Quellen
Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.