4. Juli 2026 Update
SCCS/1676/25: Neue sichere Höchstwerte für Methylsalicylat in Kinderprodukten
SCCSMethylsalicylatKinderexpositionSicherheitsbewertung
Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hat am 30. April 2025 ein überarbeitetes Gutachten zu Methylsalicylat verabschiedet. Es trägt die Nummer SCCS/1676/25 und revidiert das frühere Gutachten SCCS/1654/23. Im Kern geht es um die Frage, welche Höchstkonzentration von Methylsalicylat in Produkten für Kinder von 0 bis 3 Jahren als sicher gilt.
Worum geht es bei Methylsalicylat?
Methylsalicylat (INCI: Methyl Salicylate, chemisch Methyl-2-hydroxybenzoat) ist ein Riech- und Aromastoff, der in Kosmetikprodukten eingesetzt wird. Die Europäische Kommission hatte den SCCS gebeten, die sichere Höchstkonzentration für diesen Stoff in Produkten für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren neu zu bewerten. Grundlage der Neubewertung waren die Schlussfolgerungen des Gutachtens SCCS/1658/23 sowie die aggregierte Exposition, also die Gesamtbelastung aus mehreren Quellen.
Wichtig zur Einordnung: Ein SCCS-Gutachten ist eine wissenschaftliche Stellungnahme. Es ist noch kein geltendes Recht. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wird erst dann angepasst, wenn die Kommission auf Basis eines solchen Gutachtens eine entsprechende Änderungsverordnung erlässt. Ob und wann das geschieht, geht aus dem vorliegenden Quellenmaterial nicht hervor.
Die neuen Höchstwerte im Detail
Der SCCS kommt in SCCS/1676/25 zu einem klaren Ergebnis. Für die als sicher erachtete Konzentration von Methylsalicylat in Produkten für Kinder von 0 bis 3 Jahren gelten laut Gutachten zwei Werte:
| Produktkategorie | Als sicher erachtete Höchstkonzentration |
|---|---|
| Zahnpasta | 0,4 % |
| Andere Produkte | 0,02 % |
Nach Auffassung des SCCS sollte die Konzentration von Methylsalicylat in Zahnpasta 0,4 % und in anderen Produkten 0,02 % nicht überschreiten, damit sie beim Einsatz in Produkten für Kinder von 0 bis 3 Jahren als sicher gilt.
Wen betrifft die Bewertung?
Die Neubewertung richtet sich an alle Hersteller und Inverkehrbringer, die Methylsalicylat in Produkten einsetzen, die für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren bestimmt sind. Dazu zählt insbesondere Zahnpasta, für die ein eigener, höherer Wert genannt wird, sowie alle übrigen kosmetischen Mittel dieser Altersgruppe, für die der deutlich niedrigere Wert von 0,02 % gilt.
Der SCCS weist außerdem ausdrücklich auf die Grenzen des Mandats hin. Die SCCS-Mandate behandeln keine Umweltaspekte. Die Bewertung deckt daher nicht die Sicherheit von Methylsalicylat für die Umwelt ab. Zur zweiten Frage der Kommission, ob der SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Methylsalicylat in kosmetischen Mitteln und der Exposition von Kindern hat, verweist das Gutachten auf diesen Umweltvorbehalt.
Status und Fristen
Das Gutachten wurde in der Version vom 17. Januar 2025 erarbeitet und am 30. April 2025 in der finalen Fassung angenommen. Das Veröffentlichungsdatum ist der 2. Mai 2025. Zitiert wird es als: SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety), Scientific Advice on Methyl Salicylate (methyl 2-hydroxybenzoate) - children exposure, version of 17 January 2025, final version of 30 April 2025, SCCS/1676/25.
Da es sich um eine wissenschaftliche Stellungnahme handelt, nennt das Quellenmaterial keine Übergangsfrist und keinen Geltungsbeginn für eine rechtliche Umsetzung. Solche Fristen würden erst mit einer späteren Änderungsverordnung der Kommission entstehen. Ob eine solche Verordnung folgt, ist dem Gutachten nicht zu entnehmen.
Was Hersteller jetzt prüfen können
Auch ohne unmittelbar geltende Rechtsänderung liefert das Gutachten eine wichtige fachliche Orientierung. Sinnvoll ist es, den eigenen Produktbestand systematisch zu betrachten:
- Enthalten Produkte für Kinder von 0 bis 3 Jahren Methylsalicylat, etwa als Bestandteil von Duftkompositionen?
- Wie hoch ist die tatsächliche Konzentration von Methylsalicylat in der jeweiligen Rezeptur?
- Liegt der Wert bei Zahnpasta über 0,4 Prozent oder bei anderen Produkten über 0,02 Prozent?
- Ist die aggregierte Exposition berücksichtigt, also der Beitrag mehrerer Produkte zur Gesamtbelastung?
Methylsalicylat kann auch als Nebenbestandteil eines Parfümöls in eine Rezeptur gelangen. Ein Blick in die Spezifikationen und Sicherheitsdatenblätter der Rohstofflieferanten hilft, den tatsächlichen Gehalt einzuschätzen.
Das vollständige Gutachten steht als PDF auf den Seiten der Europäischen Kommission zur Verfügung. Sie finden es über die Publikationsseite zum SCCS-Gutachten sowie in der Übersicht der SCCS-Opinions.
Einordnung für die Praxis
Für die Sicherheitsbewertung nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, den sogenannten CPSR (Cosmetic Product Safety Report), sind SCCS-Gutachten eine zentrale wissenschaftliche Grundlage. Auch wenn die genannten Höchstwerte noch nicht rechtlich verbindlich in den Anhängen der Verordnung verankert sind, fließen aktuelle SCCS-Bewertungen in die fachliche Argumentation einer Sicherheitsbewertung ein. Wer Kinderprodukte mit Methylsalicylat entwickelt oder in Verkehr bringt, sollte die neuen Werte daher frühzeitig in die eigene Produktentwicklung und Dokumentation einbeziehen. Bei Fragen zur Bewertung einer konkreten Rezeptur unterstützen wir bei der Erstellung der zugehörigen Unterlagen.
Quellen
Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
