12. Juli 2026 Update
SCCS/1654/23: Methylsalicylat in Kinderkosmetik neu bewertet
SCCSMethylsalicylatKinderkosmetikSicherheitsbewertung
Der SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety, wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission) hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Exposition von Kindern gegenüber Methylsalicylat veröffentlicht. Die Stellungnahme trägt die Nummer SCCS/1654/23, wurde am 14. September 2023 angenommen und am 22. September 2023 publiziert. Sie bewertet, in welchen Konzentrationen der Stoff in Kinderkosmetik als sicher gilt.
Um welchen Stoff geht es
Methylsalicylat (INCI: Methyl Salicylate, auch Methyl 2-hydroxybenzoate) ist ein Duft- und Aromastoff, der in der Kosmetik unter anderem in Mundpflege und in Leave-on- sowie Rinse-off-Produkten vorkommt. Grundlage der Bewertung ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.
Die aktuelle Stellungnahme knüpft an eine frühere Bewertung an. In der Stellungnahme SCCS/1633/21 kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass Methylsalicylat in Zahnpasta für Kinder unter 6 Jahren sicher ist, wenn eine Höchstkonzentration von 2,52 Prozent nicht überschritten wird. In SCCS/1654/23 betrachtet der Ausschuss nun weitere Produktkategorien und die aggregierte Exposition, also die Summe der Aufnahme aus mehreren Produkten.
Was der SCCS für die Altersgruppe 0,5 bis 3 Jahre feststellt
Für Kinder im Alter von 0,5 bis 3 Jahren betrachtet der Ausschuss die Verwendung von Methylsalicylat bis zu einer Höchstkonzentration von 0,02 Prozent als sicher. Das gilt für folgende Produkttypen:
- Duschgel
- Handseife
- Shampoo
- Körperlotion
- Gesichtscreme
- Handcreme
- Lippenprodukte
- Haarspülung (Conditioner)
Für Zahnpasta hält der Ausschuss eine Höchstkonzentration von bis zu 2,52 Prozent für sicher.
Wichtig ist eine ausdrückliche Einschränkung: Für Kinder unter 6 Monaten lagen dem Ausschuss keine spezifischen Daten des Antragstellers vor. Diese Altersgruppe wurde in der Sicherheitsbewertung deshalb nicht berücksichtigt. Die Stellungnahme trifft für Kinder jünger als 6 Monate somit keine Aussage.
Was für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre gilt
Für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betrachtet der Ausschuss die Verwendung von Methylsalicylat in denselben Produktkategorien als sicher, hier jedoch bis zu den jeweils zulässigen Höchstkonzentrationen, die in Tabelle 1 der Stellungnahme angegeben sind. Betroffen sind erneut Duschgel, Handseife, Shampoo, Körperlotion, Gesichtscreme, Handcreme, Lippenprodukte und Haarspülung. Auch für diese Altersgruppe gilt für Zahnpasta eine als sicher bewertete Höchstkonzentration von bis zu 2,52 Prozent.
Die konkreten produktspezifischen Höchstwerte für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre führt die Stellungnahme in ihrer Tabelle 1. Der SCCS verweist bei der Bewertung ausdrücklich auf die Schlussfolgerungen aus SCCS/1633/21 und auf die aggregierte Exposition.
Stellungnahme ist keine Verordnung
Eine wichtige Einordnung: Ein SCCS-Gutachten ist eine wissenschaftliche Bewertung, kein Rechtsakt. Es liefert der EU-Kommission die fachliche Grundlage, um über mögliche Anpassungen der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu entscheiden. Ob und wann daraus verbindliche Höchstwerte oder Beschränkungen in den Anhängen werden, regelt die Stellungnahme selbst nicht. Sie nennt hierzu keine Frist.
Für Hersteller bedeutet das: Die in SCCS/1654/23 genannten Werte beschreiben, was der Ausschuss aus toxikologischer Sicht als sicher einstuft. Sie sind ein zentraler Bezugspunkt für die Sicherheitsbewertung, ersetzen aber nicht die Prüfung des aktuellen Verordnungstextes und der jeweils gültigen Anhänge.
Was Hersteller von Kinderprodukten jetzt prüfen sollten
Wer kosmetische Mittel für Kinder mit Methylsalicylat formuliert oder in Verkehr bringt, kann diese Punkte im Blick behalten:
- Enthält die Rezeptur Methylsalicylat, auch aus Duftkompositionen oder ätherischen Ölen, in denen der Stoff natürlich vorkommen kann?
- Für welche Zielaltersgruppe ist das Produkt bestimmt, und passt die Einsatzkonzentration zu den vom SCCS als sicher bewerteten Werten?
- Wird die aggregierte Exposition berücksichtigt, also die gleichzeitige Verwendung mehrerer Produkte durch dasselbe Kind?
- Sind Produkte für Kinder unter 6 Monaten betroffen? Für diese Altersgruppe trifft die Stellungnahme keine Aussage.
Die vollständige Stellungnahme steht als PDF (SCCS/1654/23) auf den Seiten der Europäischen Kommission zur Verfügung. Sie enthält die Tabelle 1 mit den produktspezifischen Angaben.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Originalstellungnahme finden Sie hier: SCCS Scientific Advice, children exposure on Methyl salicylate (SCCS/1654/23). Eine Übersicht aller SCCS-Stellungnahmen bietet die Opinions-Seite des SCCS.
Ob und wie die Werte aus SCCS/1654/23 für ein konkretes Produkt in der Sicherheitsbewertung (CPSR, Cosmetic Product Safety Report nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) zu berücksichtigen sind, hängt von der jeweiligen Rezeptur und Zielgruppe ab. Diese Bewertung nimmt eine qualifizierte Sicherheitsbewerterin vor.
Quellen
Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
