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2. August 2026 Update

SCCS/1673/24: HC Red No. 18 in Haarfärbemitteln als sicher bewertet

SCCSHaarfärbemittelHC Red No. 18

Frosted Kosmetikflaschen mit rötlicher Flüssigkeit neben Laborglas, blauer Hintergrundakzent

Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hat den Haarfarbstoff HC Red No. 18 neu bewertet. In seiner Stellungnahme SCCS/1673/24 kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass der Stoff unter definierten Bedingungen als sicher gilt. Die Stellungnahme wurde am 22. Januar 2025 angenommen und am 23. Januar 2025 veröffentlicht.

Um welchen Stoff geht es

HC Red No. 18 ist ein Haarfärbestoff. Er trägt die Colipa-Nummer B124 und die CAS-Nummer 1444596-49-9. Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) ist eine international eindeutige Kennung für chemische Stoffe. Der Ausschuss hat den Stoff im Rahmen der sogenannten Submission II bewertet. Das bedeutet, dass die Antragsteller ergänzende Daten für eine zweite Einreichung vorgelegt haben.

Die Bewertung erfolgte im Kontext der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Haarfarbstoffe unterliegen dort einer besonderen Regulierung: Stoffe, die zum Färben der Haare eingesetzt werden, müssen wissenschaftlich geprüft und in die entsprechenden Anhänge aufgenommen werden, bevor sie zugelassen sind.

Was das SCCS geprüft hat

Die Europäische Kommission hatte den Ausschuss um wissenschaftliche Beratung gebeten. Konkret standen zwei Fragen im Raum:

  • Hält das SCCS HC Red No. 18 für sicher, wenn der Stoff als Bestandteil in einer Konzentration von 1,5 Prozent in oxidativen Haarfärbemitteln und von 0,5 Prozent in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln verwendet wird?
  • Hat das SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken zur Verwendung von HC Red No. 18 in kosmetischen Mitteln?

Oxidative Haarfärbemittel entfalten ihre Farbe durch eine chemische Reaktion, meist unter Zusatz eines Oxidationsmittels. Nicht-oxidative Haarfärbemittel lagern die Farbe direkt an, ohne diese Reaktion. Für beide Anwendungsformen gelten unterschiedliche Höchstkonzentrationen.

Das Ergebnis der Bewertung

Der Ausschuss kommt zu einem klaren Ergebnis. Auf Grundlage der vorgelegten Daten hält das SCCS HC Red No. 18 für sicher, wenn der Stoff als Bestandteil in folgenden Konzentrationen verwendet wird:

AnwendungHöchstkonzentration
Oxidatives Haarfärbemittel1,5 Prozent
Nicht-oxidatives Haarfärbemittel0,5 Prozent

Zur zweiten Frage nach weiteren wissenschaftlichen Bedenken gibt das SCCS keine ergänzenden Punkte an. In der veröffentlichten Schlussfolgerung steht an dieser Stelle kein zusätzlicher Hinweis.

Wichtig zur Einordnung: Eine positive SCCS-Bewertung ist eine wissenschaftliche Stellungnahme. Sie ist nicht mit einer rechtlichen Zulassung gleichzusetzen. Ob und wann die Kommission den Stoff mit diesen Bedingungen in einen Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 aufnimmt, entscheidet ein gesonderter Rechtsetzungsprozess. Das Quellenmaterial nennt hierzu keinen Zeitplan und keine Übergangsfrist.

Wen die Stellungnahme betrifft

Die Bewertung ist vor allem für Hersteller und Inverkehrbringer von Haarfärbeprodukten relevant. Wer HC Red No. 18 in Rezepturen einsetzen möchte oder bereits einsetzt, sollte die weitere Entwicklung im Rechtsetzungsprozess beobachten. Entscheidend wird sein, welche Bedingungen und Höchstkonzentrationen die Kommission am Ende in den verbindlichen Anhang übernimmt.

Die vom SCCS genannten Konzentrationen von 1,5 Prozent und 0,5 Prozent sind an die jeweilige Anwendungsart gebunden. Eine Rezeptur, die diese Grenzen einhält, entspricht der wissenschaftlichen Einschätzung des Ausschusses. Erst mit einer rechtlichen Verankerung in der Verordnung ergeben sich daraus jedoch verbindliche Pflichten und zulässige Anwendungen.

Was Hersteller jetzt prüfen sollten

Aus der Stellungnahme lassen sich mehrere praktische Schritte ableiten:

  • Prüfen Sie, ob HC Red No. 18 in Ihren aktuellen oder geplanten Rezepturen vorkommt, und in welcher Konzentration.
  • Ordnen Sie jede Rezeptur eindeutig einer Anwendungsart zu: oxidativ oder nicht-oxidativ. Davon hängt die relevante Höchstkonzentration ab.
  • Dokumentieren Sie die eingesetzte Konzentration nachvollziehbar in Ihrer Produktinformationsdatei (PID).
  • Beobachten Sie kommende Änderungen der Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009. Erst dort werden verbindliche Vorgaben festgelegt.

Bei jeder Rezeptur mit Haarfarbstoffen ist die Sicherheitsbewertung nach Anhang I der Verordnung ein zentraler Baustein. Das CPSR (Cosmetic Product Safety Report, Sicherheitsbericht nach Anhang I) muss die konkrete Konzentration, die Anwendungsart und die zugrunde liegenden Daten berücksichtigen. Wir unterstützen Hersteller bei der Erstellung des CPSR, der PID und der INCI-Kennzeichnung. Ändert sich die Rechtslage durch eine Aufnahme des Stoffs in die Anhänge, begleiten wir die notwendige Anpassung der Unterlagen im Rahmen unseres Änderungsservice.

Wo Sie die Stellungnahme finden

Die vollständige Stellungnahme des SCCS ist öffentlich zugänglich. Sie trägt die Nummer SCCS/1673/24 und wurde in der finalen Fassung vom 22. Januar 2025 verabschiedet. Die zugehörige PDF-Datei (sccs_o_295.pdf) sowie weitere Details stehen auf der Veröffentlichungsseite der Europäischen Kommission bereit. Eine Übersicht aller SCCS-Stellungnahmen finden Sie in der Opinion-Datenbank des Ausschusses.

Quellen

Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.