19. Juli 2026 Update
SCCS/1684/25: Haarfarbstoff Basic Brown 16 als nicht sicher bewertet
SCCSHaarfarbstoffeBasic Brown 16Mutagenität
Am 10. Februar 2026 hat der SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety, wissenschaftlicher Ausschuss der EU-Kommission für Verbrauchersicherheit) seine wissenschaftliche Bewertung zum Haarfarbstoff Basic Brown 16 veröffentlicht. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Der Ausschuss hält die Verwendung des Stoffes in nicht-oxidativen Haarfarbeformulierungen nicht für sicher. Grund ist ein potenzielles mutagenes Risiko.
Um welchen Stoff geht es
Bewertet wurde der Haarfarbstoff Basic Brown 16, geführt unter der internen Kennung C009. Die chemische Bezeichnung lautet 8-[(4-Aminophenyl)diazenyl]-7-hydroxy-N,N,N-trimethylnaphthalen-2-aminium chlorid. Die Identifikationsnummern sind:
- CAS-Nummer: 26381-41-9
- EC-Nummer: 247-640-9
Die Bewertung erfolgte im Rahmen der Submission V ter, also einer wiederholten Vorlage von Daten an den Ausschuss. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die europäische Kosmetik-Verordnung. Der Antrag zur Bewertung kam von der Europäischen Kommission.
Was die SCCS geprüft hat
Die Kommission hat dem Ausschuss zwei Fragen gestellt. Erstens: Hält der SCCS Basic Brown 16 für sicher, wenn der Stoff als Inhaltsstoff mit einem Anteil von 2 % in nicht-oxidativen Haarfarbeformulierungen eingesetzt wird? Nicht-oxidative Haarfarben sind Färbemittel, die ohne chemischen Oxidationsprozess auskommen, etwa Direktzieher, die den Farbstoff direkt auf das Haar aufbringen.
Zweitens: Hat der SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Basic Brown 16 in kosmetischen Produkten? Zu dieser zweiten Frage trifft die veröffentlichte Zusammenfassung keine inhaltliche Aussage.
Das Ergebnis der Bewertung
Nach Auswertung der vorgelegten Daten kommt der Ausschuss zu einem klaren Schluss. Der SCCS hält die Verwendung von Basic Brown 16 in nicht-oxidativen Haarfarbeformulierungen nicht für sicher. Begründung: Die Gesamtschau der Belege (weight of evidence) weist auf ein mutagenes Potenzial des Stoffes hin.
Mutagenität bezeichnet die Fähigkeit eines Stoffes, das Erbgut zu verändern. Für kosmetische Inhaltsstoffe ist dieser Befund von zentraler Bedeutung, weil solche Eigenschaften eine sichere Verwendung grundsätzlich in Frage stellen. Die SCCS-Bewertung bezieht sich ausdrücklich auf die geprüfte Konzentration von 2 % in nicht-oxidativen Formulierungen.
Ein SCCS-Opinion ist zunächst eine wissenschaftliche Stellungnahme und noch keine rechtliche Regelung. Die Europäische Kommission entscheidet auf Basis solcher Bewertungen, ob und wie sie die Anhänge der Kosmetik-Verordnung anpasst. Ob und wann eine entsprechende Änderung der Verordnung folgt, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor.
Verfahrensdaten im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| SCCS-Nummer | SCCS/1684/25 |
| Vorläufige Fassung | 30. Oktober 2025 |
| Angenommen am | 2. Februar 2026 |
| Veröffentlicht am | 10. Februar 2026 |
| Antragsteller | Europäische Kommission |
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 |
Wen betrifft das und was jetzt zu prüfen ist
Betroffen sind Hersteller und Inverkehrbringer von Haarfärbeprodukten, die Basic Brown 16 einsetzen oder dessen Einsatz planen. Wer diesen Stoff in Rezepturen verwendet, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die wissenschaftliche Bewertung des SCCS ist häufig der erste Schritt vor einer regulatorischen Anpassung.
Konkret empfiehlt sich ein Blick in die eigenen Rezepturen: Enthält ein Produkt den Stoff mit der CAS-Nummer 26381-41-9 oder der EC-Nummer 247-640-9? Falls ja, lohnt eine frühzeitige Prüfung möglicher Alternativen und der Dialog mit dem Rohstofflieferanten. Die vollständige Stellungnahme steht als PDF (sccs_o_305.pdf) auf der Seite der Europäischen Kommission zum Download bereit.
Wir bei REGULARUS beobachten SCCS-Stellungnahmen und die daran anschließenden Änderungen der Kosmetik-Verordnung laufend. Im Rahmen der Sicherheitsbewertung (CPSR nach Anhang I) und über unseren Änderungsservice bei Rezeptur- und Gesetzesänderungen ordnen wir ein, welche Konsequenzen sich für einzelne Rezepturen ergeben können. Eine einzelfallbezogene rechtliche Einschätzung ersetzt dies nicht.
Einordnung und weiterführende Quellen
Die Bewertung von Basic Brown 16 reiht sich in eine Serie aktueller SCCS-Stellungnahmen zu kosmetischen Inhaltsstoffen ein. Für Hersteller ist wichtig, den Unterschied zwischen wissenschaftlicher Bewertung und geltendem Recht zu kennen. Erst eine Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schafft verbindliche Vorgaben. Bis dahin liefert das SCCS-Opinion eine belastbare fachliche Grundlage für vorausschauende Planung.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission. Eine Übersicht aller SCCS-Stellungnahmen bietet die SCCS-Opinions-Seite der Kommission.
Quellen
Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
