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26. Juli 2026 Update

SCCS/1683/25: Haarfarbstoff Basic Blue 99 (C059) als nicht sicher bewertet

SCCSHaarfarbstoffBasic Blue 99Genotoxizität

Unbeschriftete Kosmetikflaschen mit blauem Farbpigment neben Laborglas und Pigmentpulver

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hat am 2. Februar 2026 eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Haarfarbstoff Basic Blue 99 (C059) angenommen. Das Gremium kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz des Stoffes in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln nicht als sicher gilt. Grundlage sind die Einreichungen IV und V (Submissions IV & V), veröffentlicht am 10. Februar 2026 unter der Nummer SCCS/1683/25.

Was der SCCS bewertet hat

Basic Blue 99 ist ein Haarfarbstoff mit der Bezeichnung 3-[(4-amino-6-bromo-5,8-dihydro-1-hydroxy-8-imino-5-oxo-2-naphtyl)amino]-N,N,N-trimethylanilinium chloride. Der Stoff trägt die CAS-Nummer 68123-13-7 und die EC-Nummer 268-544-3. Die Europäische Kommission hatte den SCCS um eine Einschätzung gebeten, ob der Stoff bei einer Verwendung von 1 Prozent in nicht-oxidativen Haarfärbeformulierungen sicher ist. Nicht-oxidative Haarfärbemittel sind Produkte, die die Haarfarbe ohne die für dauerhafte Färbungen typische Oxidationsreaktion verändern.

Der SCCS hat alle verfügbaren Daten ausgewertet. Zwei Fragen standen im Mittelpunkt: die Sicherheit bei 1 Prozent in nicht-oxidativen Formulierungen sowie mögliche weitere wissenschaftliche Bedenken zum Einsatz in kosmetischen Mitteln.

Das zentrale Ergebnis: Hinweise auf Genotoxizität

Zur ersten Frage kommt der SCCS zu einem klaren Schluss. Auf Basis der vorgelegten Daten hält der Ausschuss die Verwendung von Basic Blue 99 als Bestandteil in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln nicht für sicher. Der Grund: Die Gesamtheit der Evidenz weist auf ein Potenzial für Genotoxizität hin. Genotoxizität beschreibt die Fähigkeit eines Stoffes, das Erbgut zu schädigen.

Bei einem festgestellten Genotoxizitätspotenzial lässt sich in der Regel kein sicherer Grenzwert ableiten. Das erklärt, warum der SCCS die Verwendung auch bei der geprüften Konzentration von 1 Prozent nicht als sicher einstuft.

Weitere Bedenken: Hautsensibilisierung

Auch die zweite Frage beantwortet der SCCS mit Bedenken. Der Ausschuss verweist auf Fälle von Sofort-Typ-Überempfindlichkeitsreaktionen (immediate-type hypersensitivity), die teilweise schwer verliefen. Zwar besteht laut SCCS eine Unsicherheit über die genaue Zusammensetzung der Charge, die diese Reaktionen ausgelöst hat. Dennoch wertet der Ausschuss dies als Warnsignal für ein entsprechendes Risiko bei den derzeit betrachteten Chargenspezifikationen. Der SCCS stuft Basic Blue 99 zudem als Hautsensibilisierer ein. Ein Hautsensibilisierer ist ein Stoff, der bei wiederholtem Kontakt allergische Hautreaktionen auslösen kann.

Wen die Stellungnahme betrifft

Die Bewertung richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Haarfärbemitteln, die Basic Blue 99 (C059) einsetzen oder einsetzen wollen. Betroffen sind insbesondere nicht-oxidative Haarfärbeprodukte, da sich die Prüfung auf diesen Anwendungsbereich und eine Konzentration von 1 Prozent bezog.

Wichtig zur Einordnung: Eine SCCS-Stellungnahme ist eine wissenschaftliche Bewertung. Sie ist noch keine geänderte Rechtsvorschrift. Änderungen an den Anhängen der Verordnung (EU) 1223/2009 über kosmetische Mittel trifft die Europäische Kommission in einem gesonderten Verfahren. Das Quellenmaterial nennt hierzu keine konkrete Frist und keinen konkreten Rechtsakt. Ob und wann die Kommission auf Grundlage dieser Stellungnahme tätig wird, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.

Was Hersteller jetzt prüfen können

Wer Basic Blue 99 in seinen Rezepturen verwendet, kann die eigene Situation anhand der Stellungnahme einordnen. Sinnvolle Ausgangsfragen sind:

  • Enthält eine meiner Rezepturen Basic Blue 99 (CAS 68123-13-7, EC 268-544-3)?
  • In welchen Produkttypen und in welcher Konzentration kommt der Stoff zum Einsatz?
  • Liegen aktuelle Informationen der Rohstofflieferanten zur Chargenspezifikation vor?
  • Ist die Sicherheitsbewertung (CPSR, Cosmetic Product Safety Report nach Anhang I der Verordnung 1223/2009) auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse?

Die vollständige Stellungnahme steht als PDF (SCCS/1683/25, Dokument sccs_o_304.pdf) auf der Website der Europäischen Kommission bereit. Sie enthält die vollständige Datengrundlage und die Begründung der Schlussfolgerungen. Den Originaltext der Stellungnahme finden Sie hier. Eine Übersicht aller SCCS-Opinions bietet die SCCS-Opinions-Seite der Kommission.

Kurz zusammengefasst

Der SCCS hat Basic Blue 99 (C059) in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln bei 1 Prozent als nicht sicher bewertet, weil die Datenlage auf ein Genotoxizitätspotenzial hindeutet. Zusätzlich stuft der Ausschuss den Stoff als Hautsensibilisierer ein und sieht ein Risiko für Sofort-Typ-Überempfindlichkeitsreaktionen. Die Stellungnahme wurde am 2. Februar 2026 angenommen und am 10. Februar 2026 veröffentlicht. Ob daraus eine rechtliche Anpassung folgt, ist dem Quellenmaterial nicht zu entnehmen.

Quellen

Dieser Beitrag informiert allgemein über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.